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AGB´s

01 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen der Schlagzeugschule „Drumstar“ (im Folgenden stets als „Schule“ bezeichnet) und dem/der SchülerIn bzw. deren/dessen gesetzlichem Vertreter.

 

02 Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Schule und der Schülerin/dem Schüler sind

privatrechtlicher Natur.

 

03 Unterrichtsgegenstand

Der Unterrichtsgegenstand ist Jazz- und Popularschlagzeugtechnik.

 

04 Unterrichtsdauer

Die Unterrichtseinheiten dauern 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten

 

05 Unterrichtsort

Der Unterricht findet an der Adresse der Schule statt.

 

06 Zahlung der Unterrichtsgebühr

Die Unterrichtsgebühr ist jeweils im Vorhinein entweder in bar zu entrichten oder durch Banküberweisung oder im Wege des Bankeinzuges. Zahlungspflichtig ist der/die SchülerIn, bei minderjährigen SchülerInnen die gesetzliche Vertretung. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages während des Semesters (Semestervariante) ist die Gebühr grundsätzlich für das laufende Semester zur Gänze zu bezahlen.

 

07 Anmeldung

Anmeldungen erfolgen unter Verwendung des Formulars der Schule. Mit Unterschrift des Vertrages durch den/die SchülerIn bzw. deren gesetzlichen Vertreter und Schule kommt die Aufnahme in die Schule zustande. Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung errichtet, jede der Vertragsparteien erhält ein Formular. 

 

08 Unterrichtszeiten und Ferien

Die auf dem Anmeldeformular eingesetzten Unterrichtszeiten sind verbindlich. Der Unterricht findet ganzjährig statt (auch in den Ferien).

 

09 Ausfall von Unterrichtszeiten

Bei kurzfristiger Absage (weniger als 2Tage) durch den Schüler wird die entfallene Unterrichtseinheit nicht nachgeholt. Beim Semesterblock wird generell keine Stunde nachgeholt.

 

10 Ersatz für ausgefallene Stunden

Es gibt keine Ersatzstunden im Falle der Krankheit des Schülers und dem dadurch bewirkten Unterrichtsentfall, ebenso nicht bei Entfall einer Unterrichtseinheit durch höhere Gewalt. Bei längerer Krankheit ruht der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attestes. 

 

Im Falle der Krankheit des Lehrers erfolgt der Unterricht durch einen anderen Lehrer. Ist auch dies nicht möglich, hat der/die SchülerIn das Recht auf eine Ersatzunterrichtseinheit. Durch Krankheit entfallene Stunden werden nicht an Wochenenden, Feiertagen oder in den Ferien nachgeholt

 

11 Lehrer

Der Unterricht erfolgt durch einen von „Drumstar“ ausgewählten Lehrer. Das Recht, den Unterricht durch einen bestimmten Lehrer zu erhalten, besteht nicht.

 

12 Instrumente

Das Schlagzeug wird für den Unterricht und während des Unterrichts von der Schule zur Verfügung gestellt. Den SchülerInnen ist es nicht gestattet, überlassene Instrumente an andere SchülerInnen oder dritte Personen weiterzugeben.

 

13 Pflichten der SchülerInnen

Die SchülerInnen sind zu einem pünktlichen Besuch des vereinbarten Unterrichts verpflichtet. Regelmäßiges Üben der SchülerInnen am Instrument ist Voraussetzung und maßgebend für den Unterrichtserfolg. Anweisungen des Personals der Schule, die die Sicherheit und Ordnung des Unterrichtsbetriebes der Schule betreffen, sind zu befolgen.

 

14 Haftung der Schule

Die Schule haftet nicht für Schäden bzw. Verlust von privatem Eigentum der SchülerInnen. Für Verletzungen jeglicher Art (z.B. Gelenkschäden, Gehörschäden) wird keine Haftung übernommen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Schule. Die Schule haftet in keiner Weise für irgendeinen Lernerfolg, sondern gewährleistet lediglich den Unterricht durch den Musiklehrer, allenfalls gleich qualifizierter Ersatzlehrer.

 

15 Haftung der SchülerInnen

Die SchülerInnen bzw. deren gesetzlichen Vertreter haften für die durch das Verhalten der SchülerInnen an Gebäuden, Räumlichkeiten, Inventar, Musikinstrumenten etc. der Schule zugefügten Schäden. Diese Haftung umfasst auch Schäden an Örtlichkeiten, die von der Schule ansonsten im Rahmen ihres Betriebes benutzt werden. Für alle Ansprüche die durch die Verletzung dieser Vertragsverpflichtungen von Dritten gegen die Schule erhoben werden, hat der/die SchülerIn bzw. dessen/deren gesetzlicher Vertreter diese schad- und klaglos zu halten. Dies umfasst auch die Verpflichtung, die Schule von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts und Anwaltskosten) vollständig schad- und klaglos zu halten.

 

16 Hausordnung

Es gelten die Hausordnung und Brandschutzregelung des Unterrichtsortes.

 

17 Aufsicht

Die Aufsichtspflicht für Minderjährige besteht von Seiten des Lehrers nur für die Zeit der vereinbarten Unterrichtseinheit nach Erscheinen im Unterrichtsraum. Eine Aufsicht ist nur für diesen Zeitraum gewährleistet. Die Schule übernimmt daher keine Haftung für die Wege zum oder vom beaufsichtigten Raum.

 

18 Datenschutz

Siehe Datschnutzerklärung.

19 Erlaubnis zu Marketing & Kommunikation
Wir versenden Informationen zu unseren Leistungen an unsere SchülerInnen und GeschäftspartnerInnen, z. Bsp. in Form eines Newsletters. Dabei halten wir uns an die Vorgaben des Datenschutz.

 

20 Schlussbestimmungen

Mit der Unterschrift des Vertrages bzw. Anmeldeformulars versichert der/die SchülerIn bzw. dessen/deren gesetzliche Vertreter, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig sind und verpflichten sich, Änderungen des Namens sowie der Kontaktdaten unverzüglich der Schule mitzuteilen. Bis zur Bekanntgabe der neuen Adresse gelten Postsendungen an die der Schule zuletzt angegebenen Adresse als mitgeteilt. Zur Anwendung kommt ausschließlich österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist beim sachlich zuständigen Gericht in Wien, soweit vom Konsumentenschutzgesetz nicht ein anderer Gerichtsstand vorgesehen ist. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder unwirksam oder wird sie ungültig oder unwirksam, berührt dies die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Im Falle der Unwirksamkeit oder Ungültigkeit einzelner Bestimmungen sind diese durch neue gültige oder wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieses Vertrages wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommen. Weitere und besondere Vereinbarungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, sowie Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

21 Der Hinweis zum Rücktrittsrecht gemäß §§ 3f Konsumentenschutzgesetz ist erfolgt.

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